Life Success Media GmbH – für den Erfolg im Leben!
Life Success Media vertreibt Bücher, Audios, DVDs, Elektronische Publikationen und bietet Seminare im Bereich der Erwachsenen- und Persönlichkeitsbildung an.
Life Success Media stellt unter der Domain mindmovies.de eine Plattform zur Verfügung, die es den Geschäftspartnern von Life Success Media („Publisher“) ermöglicht, ein Partnerprogramm zu betreiben.
Gegenstand des Partnerprogramms/Affiliateprogramm ist der Verkauf von Waren und Dienstleitungen auf Erfolgsbasis.
Die Teilnahme an Partnerprogramm erfolgt ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen der Life Success Media als Betreiber der Websitemindmovies.de und den Publishern. Anderslautende Bedingungen des Publishers finden auch dann keine Anwendung, wenn Life Success Media nicht widerspricht. Es sein denn, deren Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
1) Vertragsgegenstand
(1.1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung einer Online Plattform durch Life Success Media als Subdomain bzw. Unterdomain der Domain mindmovies.de, welche es dem Publisher erlaubt, von Life Success Media bereit gestellte Produkte und Dienstleistungen über die von Life Success Media bereitgestellte Subdomain bzw. Unterdomain zu vertreiben (Partner-Website).
(1.2) Weiter werden dem Publisher zur Bewerbung einer oder mehrerer Webseiten der Life Success Media („LSM –Webseiten“) durch die Life Success Media über das Partnerprogramm Werbemittel (z.B. Werbebanner, Bilder, Werbetexte) zur Verfügung gestellt. Die Platzierung des Werbebanners ist Sache des Publishers.
(1.3) Außerdem stellt die Life Success Media dem Publisher Verlinkungen (URLs) zur Verfügung, mit dem Internetnutzer durch das Anklicken der Werbemittel auf die LSM –Webseiten geleitet werden. Die URLs sind so gestaltet, dass sie eine eindeutige Zuordnung der Klicks auf den jeweiligen Publisher ermöglichen.
2) Registrierung / Anmeldung
(2.1) Die Inanspruchnahme von Leistungen des Partnerprogramms der Life Success Media über die Plattform www.mindmovies.de ist für den Publisher ausschließlich nach vorheriger Registrierung möglich. Mit der Registrierung wählt der Publisher eine persönliche ID. Diese ist Voraussetzung für eine spätere zweifelsfreie Zuordnung der vom Publisher generierten Verkäufe und Leads. Ohne eine persönliche ID ist eine solche Zuordnung nicht möglich.
(2.2) Die bei der Registrierung eingegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß sein. Für den Fall, dass sich diese Angaben ändern. Ist der Publisher verpflichtet, die Einträge unverzüglich zu berichtigen. Werden durch den Publisher bei der Registrierung unrichtige Angaben gemacht oder wird eine spätere Berichtigung unterlassen, so kann der Publisher von Life Success Media von der weiteren Nutzung des Partnerprogramms und der bereitgestellten Seiten bzw. Subdomains/ Unterdomains ausgeschlossen werden.
(2.3) Bei der Absendung der Registrierung gibt der Publisher ein Angebot an Life Success Media auf Abschluss dieses Vertrages bezüglich der in Ziffer 1 definierten Leistungen ab. Nach Eingang der Registrierung bei Life Success Media erhält der Publisher von Life Success Media eine Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Publishers dar. Die Annahme erfolgt durch Life Success Media erst mit Übersendung einer entsprechenden E-Mail, in der die Annahme erklärt wird und dem Publisher die Zugangsdaten für seinen Account mitgeteilt werden.
3) Angebot und Vertragsschluss
Den Vertragsschluss zwischen der Life Success Media und einem Publisher kann die Life Success Media nach ihrer Wahl auch annehmen, indem es den Onlinezugang zum Partnerprogramm für den Publisher freischaltet. Ein Anspruch des Publishers auf Teilnahme an dem Partnerprogramm und auf Abschluss eines Vertrags mit Life Success Media besteht nicht.
4) Leistungsbestimmungsrecht
(4.1) Life Success Media ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Plattform nach eigenem Ermessen weiter zu entwickeln und an die technischen Entwicklungen anzupassen.
(4.2) Life Success Media ist auch berechtigt, die eigene Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Dritte Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
5) Betrieb der Plattform
Life Success Media betreibt die Plattform www.mindmovies.de und deren Subdomains bzw. Unterdomains im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten. Einen Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Erreichbarkeit oder eine bestimmte Verfügbarkeit hat der Publisher nicht. Life Success Media wird sich nach Kräften bemühen, im Falle eines Ausfalls des Systems die Erreichbarkeit möglichst zeitnah wieder herzustellen.
6) Vergütungsvoraussetzungen
(6.1) Life Success Media ermöglicht dem Publisher die Teilnahme an diesem Partnerprogramm. Ein Anspruch auf Vergütung besteht für den Publisher nur bei Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen und nur dann, wenn Life Success Media die gutgeschriebenen Sales und Leads als gültig verifiziert und bestätigt. Außerdem ist Bedingung für einen gültigen Sale oder Lead, dass die von dem Publisher gewählte persönliche ID vorhanden ist und mit dem Sale oder Lead (d.h. dem Klick des Kunden) an Life Success Media übermittelt wird. Dies hat der Publisher sicher zu stellen, da Life Success Media anderenfalls die Klicks technisch nicht zuordnen kann.
(6.2) Pay-per-Sale (Prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös bzw. Festbetrag pro verkaufter Einheit bei einem Kunden, der auf der Partner-Website einen Einkauf tätigt, bzw. der durch einen Klick auf einen Link oder Banner auf einer Website des Publishers zu der Website von Life Success Media gelangt ist).(6.3) Pay-per-Lead (Festbetrag für jeden Neu-Kunden, der sich bei Life Success Media durch Vermittlung des Publishers für einen Report, Newsletter oder ähnliches einträgt. ). Ein Lead ist dann erst bestätigt, wenn der Kunde sein Interesse und seine Identität durch Klicken auf den Link in der von Life Success Media zugesandten Bestätigungsmail bekräftigt hat.
(6.4) Alle als gültig erfassten Sales und Leads werden im Zuge der laufenden Auswertung dem Account des Publishers nach Erfüllung der Bedingungen vorläufig und unverbindlich gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt nach folgenden Kriterien:
„ausstehend“: Bestellungen die vom Kunden noch nicht vollständig bezahlt wurden. z.B.: offene Bestellungen per Vorauskasse
„bestätigt“: Vollständig bezahlte Bestellungen, die sobald die Auszahlungssumme erreicht ist ausbezahlt werden.
„bezahlt“: ausbezahlte Provisionen
„storniert“ stornierte Bestellungen
Der Status der Bestellungen bzw. dessen Änderung wird zeitnah in den im Partnerportal angebotenen Statistiken angezeigt.
Der Publisher kann in diese Auswertung über das Partnerportal jederzeit Einsicht nehmen. Die vorläufige Gutschrift auf dem Account des Publishers stellt insbesondere kein Anerkenntnis dahingehend dar, alle Bedingungen des Affiliate Programms seien erfüllt oder bei den erfassten Leads oder Sales handele es sich tatsächlich um gültige Leads oder gültige Sales.
(6.5) Da Verkäufe über das Internet dem Widerrufsrecht der beteiligten Verbraucher unterliegen, stehen Provisionen für Sales unter der auflösenden Bedingung, dass ein Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist nicht erfolgt. Entsprechende Provisionen werden in dem Partnerportal entsprechend gekennzeichnet und nach Ablauf der Widerrufsfrist als verdiente Provisionen gekennzeichnet.
(6.6) Der Provisionsanspruch entfällt im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtausführung eines abgeschlossenen Geschäfts nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die vom Life Success Media nicht zu vertreten sind. Dies ist beispielsweise bei einer Stornierung eines Seminars z.B. im Falle der Nicht –Erreichung der Mindestteilnehmerzahl oder bei Erkrankung des Referenten der Fall.
Der Provisionsanspruch entfällt auch, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet; er mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat der Publisher Life Success Media zurückzuzahlen.
Der Publisher hat die Option über jede Bestellung per eMail informiert zu werden.
Eine Verpflichtung von Life Success Media zur gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung des Erfüllungsanspruches gegenüber dem Kunden besteht nur, wenn diese Maßnahme Aussicht auf Erfolg bietet. In anderen Fällen ist das Unternehmen zur gerichtlichen Geltendmachung und zur Vollstreckung des Erfüllungsanspruches nur verpflichtet, wenn der Publisher dies verlangt und wenn er sich an den Verfahrenskosten angemessen beteiligt. Dasselbe gilt für die Durchsetzung von Kleinbeträgen bis €100,- durch ein Inkassounternehmen. Life Success Media wird hier Maßnahmen über einen internen Mahnlauf hinaus nur durchführen, wenn der Publisher dies verlangt und wenn er sich an den Verfahrenskosten angemessen beteiligt.
7) Vergütung und Abrechnung
(7.1) Die Vergütung der von dem Publisher übernommen Werbedienstleistungen für Life Success Media erfolgt erfolgsabhängig.
(7.2) Bei Pay-per-Sale erhält der Publisher entweder eine feste eine variable Vergütung bis zu maximal 40 Prozent des Nettowarenwertes (exklusive der Nebenleistungen wie Versandkosten oder ähnliches und der Umsatzsteuer), wenn ein Internetnutzer über das freiwillige und bewusste Anklicken eines vom Partner auf der Partner-Website oder in einer Partner-E-Mail platzierten und vom der Life Success Media zur Verfügung gestellten Werbemittel auf eine Webseite der Life Success Media gelangt und dort eine Warenbestellung vornimmt und die bestellte Ware bezahlt und die Life Success Media über die bezahlte Geldleistung dauerhaft verfügt und der zugrunde liegende Auftrag dem Partner über die ihm zur Verfügung gestellten Verlinkungen (URLs) eindeutig zugeordnet werden kann.
Den genauen und aktuellen Prozentsatz der jeweiligen Vergütung der einzelnen Produkte kann im internen Partnerbereich ermittelt werden. die Life Success Media behält sich das Recht vor diese Prozentsätze jederzeit zu ändern.
(7.3) Bei Pay-per-Lead erhält der Publisher eine feste Vergütung gemäß der Auflistung im internen Partnerbereich.
(7.4) Die Abrechnung der verdienten Provisionen erfolgt jeweils für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abrechnungstermin gelegenen Geschäften. Die Abrechnung erfolgt monatlich am Monatsende.
(7.5) Die Auszahlung erfolgt 14 Tage nach Abrechnung.
Jedoch erfolgt nur dann eine Überweisung der verdienten Provisionen, wenn die bis dahin insgesamt offene Vergütungssumme mindestens 50 Euro beträgt. Werden die Mindestbeträge zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung nicht erreicht, dann werden die Vergütungsbeträge weiter summiert und die Überweisung der verdienten Provisionen bis zu dem nächsten Abrechnungstag verschoben, bis die Mindestsumme von 50 Euro erreicht ist. Wünscht der Publisher auch eine Auszahlung von Kleinbeträgen unter 50 Euro, so kann Life Success Media hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 Euro erheben.
(7.5) Die Überweisung des Abrechnungsbetrages erfolgt auf die vom Publisher zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung im Partnerprogramm hinterlegte Bankverbindung oder der hinterlegten PayPal Adresse. Der Partner hat sicherzustellen, dass seine Bankverbindung stets korrekt und vollständig hinterlegt ist. Eventuell anfallende Gebühren die im Zusammenhang mit der Überweisung stehen (insbesondere bei Überweisungen außerhalb der EU), werden nicht übernommen und gehen zu Lasten des Publishers.
8) Pflichten des Publishers
(8.1) Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt und gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, nicht verstoßen wird.
(8.2) Außerdem verpflichtet der Publisher sich, sein Werbeumfeld in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten. Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind in dem Werbeumfeld des Publishers nicht zulässig. Die Gestaltung des Werbeumfeldes darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von Life Success Media zu beeinträchtigen.
(8.3) Der Publisher ist verpflichtet, bei seinen Werbemaßnahmen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für Werbe E-Mails einzuhalten.
(8.4) Der Publisher ist verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen.
9) Verwendung der Banner und Unterlagen
Die zur Bewerbung der angebotenen Waren und Dienstleistungen erforderlichen Banner, Hyperlinks nebst URL der jeweiligen Seite der Website des Publishers oder anderen Werbemitteln stellt Life Success Media dem Publisher zum Abruf bereit. Der Publisher darf den von Life Success Media zur Verfügung gestellten HTML Code oder bereitgestellte Banner etc. nicht verändern. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nur in dem Werbeumfeld des Publishers eingesetzt werden. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Partnerprogramm und im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen, freigegebenen Nutzung zulässig.
Der Publisher kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seines Werbeumfeldes den Hyperlink zur Website von Life Success Media setzen. Life Success Media kann jedoch von dem Publisher die Änderung der Platzierung des Hyperlinks verlangen, wenn diese geeignet ist den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von Life Success Media zu beeinträchtigen.
10) Unzulässige Nutzungen
Der Publisher platziert die zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht auf Seiten, die Dialer und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren.
11) Haftung
(11.1) Life Success Media steht nicht dafür ein, dass der Publisher über die Partner Webseite oder die zur Verfügung gestellten Werbemittel Umsätze generiert.
(11.2) Der Publisher haftet gegenüber Life Success Media in vollem Umfang, insbesondere für Schäden, die Life Success Media durch die Inanspruchnahme Dritter aufgrund Maßnahmen des Publishers erleidet.
(11.3) Der Publisher steht dafür ein, dass seine Werbemaßnahmen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
12) Datenschutz
(12.1) Personenbezogene Daten des Publishers wird Life Success Media ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks erheben und verwenden.
(12.2) Alle von dem Publisher übermittelten Informationen wird Life Success Media streng vertraulich behandeln.
(12.3) Die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit aus Ziffer 12.2 gilt im umgekehrten Fall auch für den Publisher. Insbesondere hat der Publisher die Höhe der Vergütung und für ihn als Teilnehmer am Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Statistiken vertraulich zu behandeln.
13) Laufzeit / Kündigung
(13.1) Der Vertrag zwischen der Life Success Media und dem Publisher wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(13.2) Der Publisher kann den Vertrag mit der Life Success Media GmbH jederzeit kündigen.
(13.3) Life Success Media kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Publisher mit einer Kündigungsfrist von sieben (7) Tagen beenden. Die Kündigung wird dem Publisher in elektronischer Form mitgeteilt. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
14) Deaktivierung des Accounts und Folgen der Kündigung
(14.1) Die Vergütungsansprüche, die vor der Vertragsbeendigung entstanden sind, bleiben bestehen und werden nach den oben genannten Bedingungen abgerechnet.
(14.2) Nach der Kündigung ist dem Publisher jedwede weitere Verwendung der zur Verfügung gestellten Werbemittel und Verlinkungen (URLs) untersagt. Die Partner-Website wird bei Wirksamwerden der Kündigung abgeschaltet.
(14.3) Der Account des Publishers wird vier Wochen nach der letzten Abrechnung abgeschaltet. Die in diesem Account enthaltenen Daten werden mit dem Abschalten unwiederbringlich gelöscht.
15) Schlussbestimmungen
(15.1) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
(15.2) Sollte einer dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(15.3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
(15.4) Gerichtsstand ist Innsbruck.